Stadtgrün - Bürgerinitiative zur Erhaltung der stadteigenen Grünflächen in Starnberg e.V.
Stadtgrün - Bürgerinitiative zur Erhaltung der stadteigenen Grünflächen in Starnberg e.V.

BaumschutzVO leider kontraproduktiv

Bäume, die eine Stammumfang von 1 Meter in 1 Meter Höhe überschreiten unterliegen in Starnberg dem Baumschutz. Ihre Fällung muss von der Stadtverwaltung genehmigt werden.  Die Grundstückseigentümer ziehen daraus ihre Konsequenzen. Einerseits werden Bäume gefällt, bevor sie den kritischen Stammumfang erreicht haben und andererseits werden Bäume erhalten, die alt und übermächtig geworden sind. Riesige Fichten, die der Wohnbebauung die Sonne nehmen, sind häufig der Streitpunkt. Meist handelte es sich um geschossene Hecken oder ausgewilderte Christbäume. Häufig wäre es besser, heimische Gehölze statt hochwüchsige Bäume zu pflanzen.

 

Auf Betreiben des Vereins wurde 2010 eine Liberalisierung der BaumschutzVO angeregt.

Starnberg wurde zur Gartenstadt, lange bevor es eine BaumschutzVO gab!

 

Ein "Wettbewerb Hausbaum" könnte auf freiwilliger Basis mehr bewirken:

(Foto kv-gartenbau-coburg)

 

Ein "Wettbewerbs Hausbaum" könnte Kriterien, wie Standort, Nutzung, Integration in das Gartenkonzept berücksichtigen, was mehr besagt als allein der Stammumfang.

 

Fachliche Beurteilung der BauschutzVO

Die BaumschutzVO ist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Besitz und Eigentum der Bürger. Durch die BaumschutzVO soll das Leitbild eine "Gartenstadt" verwirklicht werden was mit Recht bezweifelt wird. Von 14 Gemeinden im Landkreis haben deshalb 4 Gemeinden überhaupt keine BaumschutzVO. Zwei davon haben die Fichten vom Baumschutz ausgenommen.

 

Es gibt gute Gründe gegen den Erlass einer BaumschutzVO, wie Dipl.-Ing. H. Ring in der Zeitung des Bay. Gemeindetags 2006 überzeugend darlegt. Der lesenswerte Artikel findet sich hier.

Eine aufgeblähte Verwaltung gängelt die Bürger!

 

In einem jahrelangen Streit zwischen der Stadt und einem Eigentümer am Hochwald wurde um die Fällung einer geschossenen Fichtenhecke gerungen. Das kostete die Parteien viel Zeit, Nerven und Geld. Jeder Baum ein Verwaltungsakt!

Einseitige statische Bestandsbewahrung!

 

 

 

Manch ein Bauherr entscheidet sich für den Bonsei-Garten, um spätere Probleme mit dem Baumschutz zu vermeiden.

 

Rodung von Baugrundstücken nicht zu verhindern!

2012 sammelten die Bürger Unterschriften zum Erhalt des alten Baumbestandes auf dem stadteigenen Eckgrundstück Alpspitzstraße/Esterbergstraße, jedoch ohne Erfolg. Die Stadt hatte keine Lust, das Grundstück wie in den vorherigen Jahrzehnten unbebaut als grüne Insel zu erhalten. So wurde das Grundstück durch eine rigorose Rodung platt gemacht und als baureifes Grundstück versilbert.

Baumschutz mit zweierlei Maß!

 

Das Buchenwäldchen an der Weilheimer Straße wurde kahlgeschlagen. Die stadteigene Grünfläche wurde versilbert und vom Käufer mit einem Einkaufsmarkt bebaut. Die BaumschutzVO schützt den städtischen Baumbestand offensichtlich nicht!

Beratung statt Bevormundung

Dipl.-Ing. H. Ring weist in seinem Arrtikel darauf hin, dass Kreisfachberater und Gartenbauvereine in der Vergangenheit hervorragend für Baumpflanzungen im öffentlichen und privaten Bereich geworben haben. Die BaumschutzVO ist in rechtlicher, sozialer und biologischer Hinsicht mehr als fragwürdig.

 

Beratung statt Bevormundung ist der Weg!

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